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BVerwG, 16.06.1958 - I B 27.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 03.10.1957 - Bf II 44/57
- BVerwG, 16.06.1958 - I B 27.58
- BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.06.1957 - I C 3.56
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses jedweder weiteren Bebauung eines Grundstücks aus …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1958 - I B 27.58
Wenn das Berufungsgericht meint, eine Enteignung liege nicht vor, weil nach dem Baustufenplan vom 28. Dezember 1954 die kleingärtnerische Nutzung nicht zulässig sei, so bleibt dabei die grundsätzliche Frage offen, inwieweit die Festsetzungen dieses Planes für die im Zeitpunkt der Planfestsetzung bereits ausgeübten, dem Plan widersprechenden Nutzungen des Grund und Bodens gültig sind (vgl.Urteil vom 27. Juni 1957 - BVerwG I C 3.56 - [BVerwGE 5, 143]).
- BVerwG, 26.05.1964 - I C 183.58 Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 16. Juni 1958 - BVerwG I B 27.58 - die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, inwieweit die Festsetzungen des Baustufenplans vom 28. Dezember 1954 für die bei der Planfestsetzung bereits ausgeübten, dem Plan widersprechenden Nutzungen des Grund und Bodens gültig sind, und dabei auf seine Entscheidung in BVerwGE 5, 143 hingewiesen.